von Frederike Berg
Sicherheit geht vor
Den Deutschen sagt man ja so eine kleine Vorliebe für Regeln und Vorschriften nach. Und bestimmt bist du auch schon auf das neueste Regelwerk aus deutscher Feder für den Gerüstbau gestoßen - die TRBS 2121, kurz für "Technische Regel für Betriebssicherheit". Die Umsetzung der TRBS 2121 ist zwar selbst nicht verpflichtend, garantiert jedoch, dass du dich an die wiederum gesetzlich festgelegte Betriebssicherheitsverordnung hältst. So kannst du höchste geltende Sicherheitsstandards beim Umgang mit Arbeitsgeräten einschließlich Gerüsten stets einhalten. Aber wie sieht die Umsetzung der TRBS 2121 aus und was wird mit ihr jetzt genau so viel sicherer? Das haben wir hier für dich einmal zusammengefasst.
Durchgehende Absturzsicherung ist ein Muss
Die TRBS 2121 betrifft vor allem die Abläufe der Montage von Gerüsten. Denn hier ist maximale Sicherheit besonders wichtig. Deshalb sieht die TRBS 2121 vor, dass du von Anfang an technische Schutzeinrichtungen benutzen muss. Ob beim Gerüstaufbau, -abbau oder -umbau: Ohne die ständige Verwendung einer technischen Schutzeinrichtung auf der obersten Lage geht gar nichts. Bei Gerüsten mit durchgehender Gerüstflucht reicht der Schutz des Zugangsbereichs allein nicht mehr aus. Stattdessen muss eine technische Absturzsicherung auf der gesamten obersten Ebene des Gerüstes montiert werden. Dies kann dann ein einteiliger Seitenschutz oder ein Montagesicherheitsgeländer sein. Erst wenn du eine der beiden Möglichkeiten über die gesamte Gerüstlänge montiert hast, kannst du mit den weiteren Montageschritten fortfahren.
Eine einfache TRBS-2121-konforme Gerüstlösung kann so aussehen:
Natürlich ist ein durchgängiger technischer Schutz gegen Absturz nicht möglich, wenn die Gerüstflucht durch die bauliche Beschaffenheit eines Objekts unterbrochen wird. In diesem Fall gilt eine Ausnahme. Wenn Mauervorsprünge, Erker, Balkone oder andere besondere bauliche Gegebenheiten den durchgehenden Aufbau einer technischen Schutzvorrichtung verhindern, muss zunächst geprüft werden, ob eine Absturzsicherung ausreichend Schutz bieten kann. Ist dies nicht der Fall, muss jedes Mitglied deines Teams mit einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz gesichert werden. Im Klartext bedeutet das, dass du dich nicht mehr ungesichert auf dem Gerüst bewegen darfst, sondern eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, kurz PSAgA, benutzen musst. Klingt einfach, aber diese Ausnahme ist mit etwas Vorsicht zu genießen. Auch wenn die Sicherheitsausrüstung einen Sturz abbremst oder auffängt, kann es trotzdem zu Verletzungen kommen. Deshalb musst du nach der TRBS 2121 immer auch Rettungsequipment direkt auf dem Gerüst mitführen.
Mehr Sicherheit mit Treppen
Besondern beim Auf- und Abbau eines Gerüsts muss die Sicherheit immer im Fokus stehen. Das Gleiche gilt für den Auf- und Abstieg auf dem Gerüst. Oft werden Leitern verwendet, weil sie günstig und besonders schnell zu montieren sind. Aber es gibt Alternativen, die mehr Sicherheit für dich bieten. Deshalb schreibt die TRBS2121 jetzt vor, dass Leitern nur noch bis zu einer Höhe von 5 Metern verwendet werden sollen. Lediglich bei Arbeiten an Einfamilienhäusern darfst du diese nach einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung noch verwenden, sofern sie innerhalb des Gerüstes aufgestellt werden. Stattdessen sollen Treppen oder besser noch Aufzüge oder Transportplattformen genutzt werden, da sie einen sichereren und ergonomischeren Zugang zum Gerüst gewährleisten.
Neue Richtlinien für die Kontrolle der Montage des Gerüsts
Ein Gerüst so aufzubauen, dass alle, die auf ihm arbeiten, möglichst sicher sind, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Deshalb darf in Deutschland auch nicht einfach jeder ein Gerüst aufbauen, sondern nur dafür ausgebildetes Personal. Um nun wirklich auf Nummer Sicher zu gehen, soll besonders der Aufbau von komplexen und nicht der Regelausführung entsprechenden Gerüstmontagen überwacht werden. Auch das ist eine Aufgabe, die nur von fachkundigen Mitarbeitenden des Gerüsterstellers durchgeführt werden sollte. Nach der TRBS 2121 kann dies ein/e ausgebildete/r Gerüstbauer/in oder eine Person mit vergleichbarer Qualifikation sein. Um mögliche Sicherheitsrisiken, die beim Gerüstaufbau entstanden sein könnten, so gering wie möglich zu halten, sollen Gerüste nach dem Aufbau zudem stets von der fachkundigen Person kontrolliert werden.
Darüber hinaus ist der Gerüstersteller verpflichtet, seinem Team eine Aufbauanleitung und einen Standsicherheitsnachweis vorzulegen, wenn ein Gerüst nicht in der Regelausführung aufgebaut wird. Sobald der Aufbau des Gerüsts abgeschlossen ist und es dem Gerüstnutzer übergeben werden soll, muss eine Kennzeichnung für die spätere Inaugenscheinnahme und Überprüfung am Zugang des Gerüsts angebracht werden, auf dem Folgendes vermerkt ist:
- Kontaktdaten des Gerüsterstellers
- Name des Auftraggebers
- Gerüstnummer
- Anzahl der Zugänge
- Art des Projekts
- Belastungs- und Breitenklasse des Gerüsts
- Angabe der Personen, die das Gerüst benutzen dürfen (z. B. alle Beschäftigten auf einer Baustelle oder nur die Beschäftigten eines bestimmten Unternehmens)
- Warnhinweise
- Datum der letzten Prüfung und Unterschrift des Vertreters oder der Vertreterin des Gerüsterstellers
Inaugenscheinnahme und Prüfung des Gerüsts vor Erstbenutzung nur durch geschultes Personal
Prüfungen und Inspektionen sind im Gerüstbau nichts Neues. Nach der TRBS 2121 werden sie jedoch verschärft. Was für die Prüfung des Gerüsts vor der ersten Nutzung gilt, gilt auch bei den Inspektionen während der gesamten Standdauer des Gerüsts: Es reicht nicht mehr aus, das Gerüst in Eigenregie auf seine Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Der Gerüstnutzer muss nun eine geschulte Person damit beauftragen, das Gerüst sowohl vor der ersten Benutzung als auch nach extremen Witterungsbedingungen wie Sturm oder starkem Schneefall zu prüfen. So können Unfälle durch unsachgemäßen Gebrauch oder Stabilitätsmängel vermieden werden. Das aktuelle Prüfergebnis muss immer direkt am Gerüst angebracht werden.
TRBS 2121 erfordert clevere Gerüstlösungen
Du hast es vielleicht schon geahnt: Obwohl wir uns alle einig sind, dass die Sicherheit immer an erster Stelle stehen muss, gibt es auch Kritik an der TRBS 2121. Den Richtlinien wird nachgesagt das Arbeitstempo auf Baustellen zu verlangsamen und damit mehr Zeit und Arbeit zu kosten. Um wirklich Geld und Zeit zu sparen, ohne die Sicherheit zu vernachlässigen, sind clevere Gerüstlösungen gefragt, die die Umsetzung der TRBS 2121 so effizient und einfach wie möglich machen. Wenn du wissen willst, wie diese aussehen können, lade einfach unsere Übersicht zu den Lösungen der TRBS 2121 hier herunter.
Alle Regeln der TRBS 2121 auf einen Blick
Hier findest du die wichtigsten Regeln der TRBS 2121 im Überblick:
- Bei jedem Montageschritt muss eine durchgehende Schutzeinrichtung in der obersten Ebene angebracht werden. Ist dies aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht möglich, muss jeder Beschäftigte mit einer persönlichen Schutzausrüstung gesichert werden.
- Ab einer Höhe von 5 Metern ist der Zugang zum Gerüst nur noch mit Treppen, Transportbühnen oder Aufzügen und nicht mehr mit Leitern zulässig.
- Der Aufbau des Gerüstes muss von einer qualifizierten Person kontrolliert werden. Der Gerüstersteller muss dieser Person und den Beschäftigten eine Aufbauanleitung und einen Standsicherheitsnachweis vorlegen.
- Jede Funktionskontrolle des Gerüstes muss von einer geschulten Person durchgeführt und direkt am Gerüst dokumentiert werden.
Neben den Sicherheitsstandards tragen auch regelmäßige Schulungen zu mehr Sicherheit in deinem Arbeitsalltag bei. Fülle einfach unser Kontaktformular aus und unser Scafom-rux Team liefert dir gerne weitere Informationen zur Sicherheit im Gerüstbau und unseren Höhenrettungstrainings.
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